Jüchen:- In den vergangenen Wochen mehren sich Mitteilungen zu Mängeln an Wirtschaftswegen im Stadtgebiet. Die Stadt Jüchen möchte diese Hinweise aufgreifen und darüber informieren, wie Wirtschaftswege rechtlich einzuordnen sind.
Wirtschaftswege sind keine öffentlichen Straßen. Sie dienen überwiegend der land- oder forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung. Auch wenn ihre Benutzung durch Passanten und Radfahrer überwiegend geduldet wird, sind sie in Nordrhein-Westfalen in aller Regel nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Damit gelten sie rechtlich nicht als öffentliche Straßen, sondern als Privatwege, die sich im Eigentum der jeweiligen Kommune befinden. Für Wirtschaftswege gelten daher auch andere, niedrigere Anforderungen an Verkehrssicherung und Unterhaltung.
Wer Wirtschaftswege nutzt – ob mit dem Fahrrad, zu Fuß oder im Ausnahmefall mit einem Kraftfahrzeug – muss grundsätzlich mit typischen jahreszeitlichen oder nutzungsbedingten Besonderheiten rechnen.
Dazu gehören insbesondere:
• Verschmutzungen durch landwirtschaftlichen Verkehr
• Pfützen und stehendes Niederschlagswasser
• Schnee- und Eisglätte
• Laubansammlungen im Herbst
• Schlaglöcher, Risse und Unebenheiten
Dementsprechend sind erkennbare und typische Mängel dieser Wege bei ihrer Nutzung von Verkehrsteilnehmenden in Kauf zu nehmen, mit etwaigen Beeinträchtigungen jederzeit zu rechnen und eine erhöhte Vorsicht an den Tag zu legen.
Trotz der eingeschränkten Verkehrssicherungspflichten wird die Stadt aktiv, wenn Gefahren entstehen. Bauliche Schäden wie größere Schlaglöcher werden – im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel – durch den Baubetriebshof oder die Jahresvertragstiefbaufirma behoben.
Die örtlichen Landwirte sind zudem angehalten, stärkere Verschmutzungen, die sie selbst herbeigeführt haben, eigenständig zu beseitigen. Dennoch gilt: vor allem in Herbst und Winter lässt sich der Pflegezustand der Wege naturgemäß nicht mit dem von öffentlichen Straßen vergleichen.
Die Stadt Jüchen dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und empfiehlt für die nasse und dunkle Jahreszeit, im Zweifel besser auf gut beleuchtete, gestreute und gereinigte Verkehrsflächen auszuweichen.
