Bis 16.10.: Grundschulkinder anmelden

Jüchen: Am 01.08.2027 werden alle in der Zeit vom 01.10.2020 bis 30.09.2021 geborenen Kinder schulpflichtig. Aus diesem Grund werden hiermit alle Eltern aufgefordert, ihre in dem vorstehend genannten Zeitraum geborenen Kinder bei der für ihren Wohnort zuständigen Grundschule anzumelden.
Gemäß § 46 Absatz 3 Schulgesetz NRW hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.

Anmeldetermine für alle Grundschulen:
Bis 16. Oktober 2026
nur nach Terminabsprache mit der jeweiligen Schulleitung

Es ist erforderlich, das Kind bei der Anmeldung persönlich der Schulleitung vorzustellen.
Zur Anmeldung ist das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde und bei getrenntlebenden Eltern bitte auch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mitzubringen. Kinder, die nach dem 30.09.2021 geboren sind, können auf Antrag der Eltern ebenfalls eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Diese Anträge sind mündlich oder schriftlich ebenfalls zu den genannten Terminen an die Leitung der zuständigen Grundschule zu richten.
Die Grundschulen im Stadtgebiet:
Verbundschule Lindenschule

Standort Gemeinschaftsgrundschule Gierath, Schulstraße 69a
Standort Gemeinschaftsgrundschule Bedburdyck-Stessen, Bachstraße 27
Tel. 02165 / 915 – 4701

Verbundschule Hochneukirch-Otzenrath

Standort Gemeinschaftsgrundschule Hochneukirch, Mühlenstraße 2
Standort Gemeinschaftsgrundschule Otzenrath, Jahnstraße 15
Tel. 02165 / 915 – 4501

Gemeinschaftsgrundschule Jüchen
In den Weiden 16
Tel. 02165 / 915 – 4601

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