Jüchen:- Das Holzkreuz auf dem Parkgelände „Alter Friedhof“ des ehemaligen Friedhofs in Hochneukirch musste entfernt werden. Anlass hierfür war die nicht mehr gewährleistete Standfestigkeit des Kreuzes.
Das Kreuz war im Zuge der ersten Umgestaltung des ehemaligen Friedhofsgeländes zu einer öffentlichen Parkanlage aufgestellt worden. Es erinnerte an die ursprüngliche Nutzung des Geländes als Friedhof, stand jedoch nicht unter Denkmalschutz.

Im Laufe der Jahre haben Witterungseinflüsse und altersbedingter Verschleiß die Holzkonstruktion erheblich beschädigt. Eine Überprüfung ergab, dass die erforderliche Standsicherheit nicht mehr gewährleistet war und die Gefahr bestand, dass das Kreuz umstürzt.
Als Grundstückseigentümerin ist die Stadt Jüchen im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, öffentliche Anlagen regelmäßig zu kontrollieren und erkannte Gefahrenquellen unverzüglich zu beseitigen. Vor diesem Hintergrund war die Entfernung des Kreuzes aus Gründen der Gefahrenabwehr erforderlich.
Die Stadt Jüchen war deshalb gehalten, so zu entscheiden.
