Verunreinigungen durch Hundehaltung

Jüchen:- Bei einer stetig wachsenden Zahl an Hunden im Stadtgebiet kommt es immer wieder zu Verunreinigungen auf Gehwegen und Grünflächen durch Hundekot. Für viele Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer ist es bereits selbstverständlich, die Hinterlassenschaften ihres Hundes mittels Hundebeutel schadlos zu beseitigen. Leider gibt es auch Personen, für die dies leider nicht zutrifft.

Hundekot auf Gehwegen und auf öffentlichen Grünflächen stellt eine erhebliche Gefahr, insbesondere für Kleinkinder dar, da der Kontakt vor allem für Kinder eine gesundheitliche Gefährdung darstellt. Hundekot kann infektionsfähige Entwicklungsstadien von Parasiten, z. B. Hundespulwurm und Hundebandwurm enthalten.

Hundekot ist Abfall im Sinne der Abfallgesetzgebung und deshalb immer und überall unverzüglich zu entfernen. Auch entbindet die Zahlung der städtischen Hundesteuer die Hundehalterin und den -halter selbstverständlich nicht von seiner Reinigungspflicht.

In der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Jüchen ist festgelegt, dass durch Tiere, insbesondere durch Hunde verursachte Verunreinigungen, unverzüglich und schadlos zu beseitigen sind. Verstöße gegen diese Verordnung können mit einem Verwarnungsgeld bzw. einer Geldbuße geahndet werden. Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer werden daher gebeten, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere konsequent zu beseitigen. Für die Entsorgung des Hundekots hat die Stadt Jüchen bereits an mehreren, besonders frequentierten Orten Hundekotbeutelspender aufgestellt. Ebenso wichtig ist die ordnungsgemäße Entsorgung der Beutel. Hundekotbeutel, die achtlos in Grünanlagen, Straßengräben oder an Wegrändern entsorgt werden, stellen ebenfalls eine Verschmutzung des öffentlichen Raums dar und widersprechen dem eigentlichen Zweck der Beutel. Für die Mitarbeiter des Baubetriebshofes stellen die Hinterlassenschaften sowie achtlos weggeworfene Beutel eine erhebliche und unangenehme Belastung bei der täglichen Pflege und Reinigung der öffentlichen Anlagen dar.

Sofern die Spender leer sind oder es Anregungen für weitere Aufstellorte gibt, können sich Bürgerinnen und Bürger an Herrn André Michaelis vom Amt für öffentliche Infrastruktur der Stadt Jüchen unter der Rufnummer 02165/ 915 6705 wenden.

Für ordnungsrechtliche Fragen zur Hundehaltung steht Frau Tessa Hentschke vom Ordnungsamt der Stadt Jüchen unter der Rufnummer 02165 / 915 3207 zur Verfügung.

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.