Neue Funktionsmailadresse der Unteren Naturschutzbehörde

Jüchen:- Die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss hat eine neue zentrale Funktionsmailadresse eingerichtet, um Anfragen und Anträge im Bereich des Artenschutzes künftig effizienter zu bearbeiten. Die Stadt Jüchen informiert hierüber im Auftrag des Kreises.
Zu den Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss gehört unter anderem die Erteilung von Befreiungen gemäß § 67 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dies betrifft insbesondere die Entfernung von Nestern geschützter heimischer Insektenarten wie europäischen Hornissen, Wildbienen und Hummeln.
Nicht unter diese Regelung fallen:
• Honigbienen (Zuständigkeit: Veterinäramt, da Haustiere),
• Wespen (keine Genehmigung erforderlich),
• Asiatische Hornissen (keine Genehmigung erforderlich; Zuständigkeit liegt beim Eigentümer der Liegenschaft).
Die Stadt Jüchen bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, ab sofort ausschließlich diese E-Mail-Adresse insektenschutz@Rhein-Kreis-Neuss.de für entsprechende Anliegen zu nutzen.

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