Grundbesitzabgabenbescheide 2026

Jüchen: – Die Stadtverwaltung versendet diese Woche rd. 9.000 Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2026 an alle Haus- und Grundstückseigentümer bzw. Gebührenpflichtigen.

Aufgrund eines technischen Problems hat sich der Versand um einige Tage verzögert. Die Zustellung erfolgt voraussichtlich Ende dieser Woche. Aufgrund der verspäteten Zustellung wird die auf dem Bescheid benannte erste Regelfälligkeit (15. Februar) zwei Wochen später fällig. Abbuchungen erfolgen zum 02. März.

In diesen Bescheiden werden je nach Sachlage Grundsteuer, Abfallentsorgungsgebühren, Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren und die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung festgesetzt.
Für das Jahr 2026 hat sich die Straßenreinigungsgebühr erhöht. Bisher wurden für die unterschiedlichen Straßenarten A (Anliegerverkehr), B (innerörtl. Verkehr) und C (überörtl. Verkehr) 2,28 €, 2,16 € und 2,04 € pro Frontmeter fällig. Ab 01.01.2026 liegt die Gebühr bei 2,87 € (A), 2,73 € (B) und 2,58 € (C) pro Frontmeter.

Auch die Gebühr für die Winterwartung erhöht sich. Für die Straßenart A (Anliegerverkehr) betrug dieser bisher 1,99 €, für B (innerörtl. Verkehr) 1,89 € und für C (überörtl. Verkehr) 2,04 pro Frontmeter. Ab 2026 wird pro Frontmeter 2,30 € (A), 2,18 € (B) und 2,06 (C) pro Jahr berechnet.

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Auch die Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser sowie für die Abfallentsorgung bleiben gleich.

Bei der Schmutzwassergebühr gibt es im Zusammenhang mit den sogenannten Garten- oder Zwischenzählern jedoch eine Änderung. Der für das Jahr 2025 gemeldete Verbrauch dieser Nebenzähler, welche das Wasser erfassen, welches z.B. für Gartenbewässerung nicht in den Kanal geleitet wird, wird nicht mehr bei der Vorauszahlung für das neue Jahr berücksichtigt. Erst mit der Abrechnung des jeweiligen Jahres nach Meldung des Verbrauches erfolgt eine Ermäßigung der Gebühr in entsprechender Höhe.

Auch werden ab dem Jahr 2026 strengere Maßstäbe bezüglich der Einhaltung der Eichfrist besagter Zähler angesetzt. Die Eichfrist für Wasserzähler beträgt in Deutschland einheitlich sechs Jahre. Nach Ablauf dieser Frist darf ein Wasserzähler grundsätzlich nicht mehr verwendet werden und ist auszutauschen.

Nähere Informationen zu dem Thema Zwischenzähler erhalten Sie hierzu auf dem Kommunalportal der Stadt Jüchen unter https://juechen.kommunalportal.nrw unter dem Stichwort „Zwischenzähler“, per E-Mail an abwasserbetrieb@juechen.de oder telefonisch unter 02165/915-6704, 02165/915-6707 sowie 02165/915-6708.

Für Fragen zum Abgabenbescheid steht das Team des Steueramtes unter der Rufnummer 02165/915-2029 gerne zur Verfügung. In den ersten Wochen nach Zustellung der Bescheide kann es wegen der erfahrungsgemäß hohen Anzahl von Anfragen bei der telefonischen Kontaktaufnahme zu Wartezeiten kommen. Ist eine Vorsprache im Rathaus gewünscht, wird die vorherige Vereinbarung eines Termins empfohlen.

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