Kreisverwaltung hat zwischen den Feiertagen geöffnet

Rhein-Kreis Neuss. Während viele Behörden zwischen Weihnachten und Neujahr schließen, bleibt die Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss am 29. und 30. Dezember geöffnet. Ebenfalls geöffnet sind die Dienststellen an den Tagen vor Weihnachten am 22. und 23. Dezember sowie am 2. Januar. In der Regel sollten Bürgerinnen und Bürger vorher einen Termin vereinbaren. Die Internetseite www.rhein-kreis-neuss.de bietet einen Überblick über alle Öffnungszeiten und die Ansprechpartner der Kreisverwaltung.
Unbedingt erforderlich ist eine vorherige Terminvereinbarung beim Straßenverkehrsamt. Die Dienststellen des Straßenverkehrsamtes in Dormagen und Meerbusch bleiben in der Woche ab dem 29. Dezember geschlossen; in dieser Zeit öffnen nur die Dienststellen in Neuss und Grevenbroich. Zur Terminvereinbarung des Straßenverkehrsamtes geht es unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/rundumsauto.

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