Jüchen:- Am kommenden Sonntag, 28. September 2025, findet die Stichwahl der Landrats- und der Bürgermeisterwahl statt, da keiner der Bewerber am Hauptwahltag ein Ergebnis von mindestens 50% der abgegebenen Stimmen erzielen konnte.
Die anstehende Stichwahl unterliegt – wie jede Wahl – dem Grundsatz der geheimen Wahl gemäß Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Bundes-, Landes- und hier Kommunalwahlrechts.
Das bedeutet, dass die offenbare Bekanntgabe der eigenen Stimmabgabe unzulässig ist. Das Fotografieren oder Filmen innerhalb des Wahlraums und insbesondere in der Wahlkabine ist untersagt, da hierdurch das Wahlgeheimnis beeinträchtigt werden könnte.
Zuwiderhandlungen können zum Verlust der Stimmabgabe oder im Einzelfall eine strafrechtliche Relevanz nach sich ziehen. Es wird daher gebeten, diese rechtlichen Vorgaben strikt zu beachten und so zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl beizutragen.
Für Fragen zu den vorgenannten Punkten steht das Wahlamt unter der Telefonnummer 02165/915-3203 zur Verfügung.