In einem gemeinsamen Schritt haben sich die Fraktionen von CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der Freien Wählergemeinschaft (FWG) in der Stadt Jüchen für eine verbindliche und bürgerfreundliche Regelung zur Plakatierung von Wahlwerbung ausgesprochen.
Da die Stadt Jüchen bislang keine eigene Plakatierungssatzung besitzt, ist es aktuell möglich, bereits drei Monate vor einer Wahl mit der Aufstellung von Wahlplakaten zu beginnen – ein Zeitraum, der von vielen Bürgerinnen und Bürgern als übermäßig lang empfunden wird.
„Das ist zwar rechtlich möglich und für den Wahlkampf auch wichtig, aber drei Monate Schilderwald tun unserer Stadt optisch nicht gut. Wir möchten informieren – aber nicht nerven“, erklärt Petra Segschneider, stellvertretende Parteivorsitzende der CDU Jüchen.
In Abstimmung mit den Parteivorsitzenden der FWG, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hat man sich daher für die anstehende Kommunalwahl am 14. September 2025 freiwillig darauf verständigt, erst sechs Wochen vor dem Wahltermin – also ab dem 2. August – mit der Plakatierung zu beginnen.
Zudem wurde in einem gemeinsamen Antrag an den Bürgermeister die Einführung einer klaren Regelung für zukünftige Wahlen gefordert. Der Antrag sieht vor, den Beginn der Plakatierung auf den Samstag sechs Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin festzulegen. Verstöße gegen diese Regelung sollen ordnungsrechtlich geahndet werden.
„Wahlwerbung ist wichtig, um Bürgerinnen und Bürger über Parteien und Kandidaten zu informieren – aber nicht um öffentliche Plätze über Wochen hinweg zu dominieren, insbesondere nicht zu kulturellen oder religiösen Veranstaltungen“, berichtet der CDU-Fraktionsvorsitzende, Stefan Justen.
Mit diesem Vorstoß setzen die beteiligten Parteien ein deutliches Zeichen für mehr Rücksichtnahme im öffentlichen Raum und einen fairen, transparenten Wahlkampf.
