Kreisverwaltung hat zwischen den Feiertagen geöffnet

Rhein-Kreis Neuss. Während viele Behörden zwischen Weihnachten und Neujahr schließen, bleibt die Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss am Tag vor Weihnachten am 23. Dezember sowie an den Tagen vor dem Jahreswechsel am 27. und 30. Dezember geöffnet. In der Regel sollten Bürgerinnen und Bürger vorher einen Termin vereinbaren. Die Internetseite www.rhein-kreis-neuss.de bietet einen Überblick über alle Öffnungszeiten und die Ansprechpartner der Kreisverwaltung.
Unbedingt erforderlich ist eine vorherige Terminvereinbarung beim Straßenverkehrsamt. Dabei ist zu beachten, dass die Dienstelle des Straßenverkehrsamtes in Meerbusch am 23. Dezember geschlossen bleibt. Die Dienststellen des Straßenverkehrsamtes in Dormagen und Meerbusch bleiben am 27. und 30. Dezember geschlossen. An diesen Tagen öffnen nur die Dienststellen in Neuss und Grevenbroich. Zulassungsdienste und Händler wurden bereits vorab über die angepassten Öffnungszeiten informiert: Sie können ihre Vorgänge an den drei Tagen nur in Neuss abgeben. Zur Terminvereinbarung des Straßenverkehrsamtes geht es unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/rundumsauto. Häufig werden für den jeweiligen Tag zusätzliche Termine ab 8 Uhr eingestellt, so dass es sich lohnt, auch aktuell nach einem passenden Termin zu suchen.

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