{"id":22224,"date":"2026-06-18T18:35:03","date_gmt":"2026-06-18T18:35:03","guid":{"rendered":"http:\/\/jucunda-juechen.de\/?p=22224"},"modified":"2026-06-18T18:35:05","modified_gmt":"2026-06-18T18:35:05","slug":"kreis-und-kommunen-schliessen-vereinbarung-zur-foerderung-der-interkommunalen-zusammenarbeit","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/jucunda-juechen.de\/?p=22224","title":{"rendered":"Kreis und Kommunen schlie\u00dfen Vereinbarung zur F\u00f6rderung der interkommunalen Zusammenarbeit"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Rhein-Kreis Neuss. Gemeinsam Zukunft gestalten \u2013 daf\u00fcr setzen sich der Rhein-Kreis Neuss und die acht kreisangeh\u00f6rigen Kommunen ein. Vor dem Hintergrund wachsender Anforderungen, die sich der kommunalen Familie auch bundesweit stellen, kommt der interkommunalen Zusammenarbeit eine wichtige Rolle zu, um Synergien noch besser zu nutzen und gemeinsame Potenziale noch gezielter zu entfalten. Der Rhein-Kreis Neuss und die kreisangeh\u00f6rigen Kommunen haben daher eine Vereinbarung zur F\u00f6rderung der interkommunalen Zusammenarbeit geschlossen. Unterzeichnet wurde die Vereinbarung in der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz von der Landr\u00e4tin und den B\u00fcrgermeistern Reiner Breuer (Neuss), Klaus Kr\u00fctzen (Grevenbroich), Erik Lierenfeld (Dormagen), Christian Bommers (Meerbusch), Christian Horn-Heinemann (Kaarst), Marc Venten (Korschenbroich), Philipp Sieben (J\u00fcchen) und Dr. Martin Mertens (Rommerskirchen).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u201eUnser gemeinsames Ziel ist stets das Wohl der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger und die bestm\u00f6gliche Weiterentwicklung unserer Heimat. Wir alle wissen, dass die interkommunale Zusammenarbeit in der Kreisgemeinschaft dabei umfassende Chancen bietet. Es braucht jedoch nicht nur eine entsprechende Erkenntnis, sondern auch eine zielgerichtete Umsetzung. Wir wollen die sich ergebenden Chancen nutzen und unsere Zusammenarbeit partnerschaftlich und auf Augenh\u00f6he weiter vorantreiben. Gemeinsam setzen wir uns daf\u00fcr ein, in einem von Vertrauen und Verl\u00e4sslichkeit gepr\u00e4gten Miteinander tragf\u00e4hige L\u00f6sungen im Sinne aller Beteiligten zu entwickeln\u201c, teilen die Hauptverwaltungsbeamten gemeinsam mit.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zweck und Ziel der Vereinbarung ist der Aufbau einer nachhaltigen Arbeitsstruktur und die Umsetzung von weiteren kreisweiten Kooperationen. Hintergrund ist, dass Verwaltungsleistungen durch Zusammenarbeit sowie die B\u00fcndelung von Kompetenzen und Kapazit\u00e4ten wirtschaftlicher erbracht und Doppelstrukturen vermieden werden k\u00f6nnen. Hinzu kommt, dass Wissen und Fachkompetenz gemeinsam genutzt werden k\u00f6nnen. Neben der internen Optimierung der Verwaltungsarbeit und einer Aufgabenkritik von Verwaltung und Politik leistet interkommunale Zusammenarbeit einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsf\u00e4higkeit der kommunalen Verwaltungsebene und deren Leistungsf\u00e4higkeit.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Vor diesem Hintergrund etabliert die Vereinbarung entsprechende Steuerungs- und Arbeitsebenen, die zur zielgerichteten Sammlung, Diskussion und Bearbeitung eingebrachter Ideen genutzt werden k\u00f6nnen. Zugleich definiert die Vereinbarung Grunds\u00e4tze und Rahmenbedingungen des Verfahrens zur tieferen Betrachtung einzelner Kooperationsszenarien. Zur \u00fcbergreifenden Steuerung und F\u00f6rderung der interkommunalen Zusammenarbeit setzen die Kooperationspartner neben der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz als oberstem Gremium auf zwei weitere Gremien und Arbeitsformate und begr\u00fcnden das \u201eZukunftsboard Kommunale Kooperation im Rhein-Kreis Neuss\u201c sowie die \u201eGesch\u00e4ftsstelle f\u00fcr interkommunale Zusammenarbeit im Rhein-Kreis Neuss\u201c. Den Vorsitz \u00fcbernimmt vor\u00fcbergehend der Rhein-Kreis Neuss. Die Hauptverwaltungsbeamten haben sich darauf geeinigt, dass auch eine unabh\u00e4ngige Person mit Verwaltungserfahrung f\u00fcr den Vorsitz bestimmt werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das \u201eZukunftsboard Kommunale Kooperation im Rhein-Kreis Neuss\u201c hat insbesondere folgende Zust\u00e4ndigkeiten: Identifikation und Priorisierung von Handlungsfeldern und Kooperationsideen, Erteilung von Arbeits-, Pr\u00fcf- und Projektauftr\u00e4gen f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsstelle f\u00fcr interkommunale Zusammenarbeit, auftragsbezogene Budgetierung von Sachmitteln f\u00fcr die externe Beratung und Begleitung von Arbeits- und Projektauftr\u00e4gen, die Bewertung der Ergebnisse dieser Auftr\u00e4ge sowie der Beschluss \u00fcber Anregungen an die Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz. Das Zukunftsboard besteht aus je einer Vertreterin beziehungsweise einem Vertreter der jeweiligen Kooperationspartner, die als Multiplikatoren sowie als Schnittstelle zwischen ihrer Gebietsk\u00f6rperschaft und der \u00fcbrigen Kreisgemeinschaft fungieren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Gesch\u00e4ftsstelle f\u00fcr interkommunale Zusammenarbeit im Rhein-Kreis Neuss wird von den Kooperationspartnern zur Umsetzung von Arbeits-, Pr\u00fcf- und Projektauftr\u00e4gen begr\u00fcndet und b\u00fcndelt die zur F\u00f6rderung der interkommunalen Zusammenarbeit notwendigen Kompetenzen und Ressourcen. Die Gesch\u00e4ftsstelle ist bei der Kreisverwaltung unter Leitung des Beauftragten f\u00fcr interkommunale Zusammenarbeit des Rhein-Kreises Neuss angesiedelt. Zu ihren Zust\u00e4ndigkeiten z\u00e4hlen die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Zukunftsboards, die Pflege eines Themenspeichers f\u00fcr Ideen der interkommunalen Zusammenarbeit sowie eines Registers der im Kreisgebiet umgesetzten Kooperationen, die Umsetzung von Arbeits-, Pr\u00fcf- und Projektauftr\u00e4gen der \u00fcbrigen Gremien, die Beauftragung externer Unterst\u00fctzung sowie Marketing und \u2013 auch \u00fcberregionales \u2013 Stakeholdermanagement zu Themen der interkulturellen Zusammenarbeit.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Kooperationsvereinbarung wird am Mittwoch, 24. Juni, in der Sitzung des Kreistags eingebracht. Verbunden ist sie mit der Empfehlung der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz zur Einrichtung von anderthalb zus\u00e4tzlichen Stellen f\u00fcr die konkrete Umsetzung in der Gesch\u00e4ftsstelle f\u00fcr interkommunale Zusammenarbeit \u2013 eine Besetzung mit bis zu zwei Vollzeit\u00e4quivalenten ist durch interne Verlagerung m\u00f6glich \u2013 sowie der Bewilligung von au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen Aufwendungen in H\u00f6he von 30.000 Euro f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr sowie j\u00e4hrlich 60.000 Euro f\u00fcr die Laufzeit der Vereinbarung. Die Entscheidung hierzu trifft der Kreistag. Die Vereinbarung ist zun\u00e4chst auf drei Jahre angelegt und sieht eine Evaluation vor.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rhein-Kreis Neuss. Gemeinsam Zukunft gestalten \u2013 daf\u00fcr setzen sich der Rhein-Kreis Neuss und die acht kreisangeh\u00f6rigen Kommunen ein. 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